Einbau in Massivwänden aus Mauerwerk,
Beton und Decken aus Stahlbeton
FST-Kabelboxen werden mit am Bau üblicherweise vorhandenen Baustoffen eingebaut, z.B. Beton, Mörtel, Gips. Besondere brandschutztechnische Ausbildung des Einbaupersonals ist nicht erforderlich.
- Einbaumöglichkeiten: Wandeinbau, Deckeneinbau, Mehrfacheinbau in Wänden, Mehrfacheinbau in Decken.
Einbau in Gipskartonwänden der Feuerwiderstandsklasse
F90 nach DIN 4102-4
FST-Kabelboxen werden in leichten Trennwänden der Feuerwiderstandsklasse F90 DIN 4102-4 in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktionen und beidseitigen Gipskartonplattenbeplankungen vermittelt eingebaut. Die genormten Mindestdicken solcher Wände betragen 10 cm.
- Schottbelegung: das gesamte lichte Öffnungsmaß darf vollständig belegt werden. Sämtliche Leitungen können jederzeit vollständig ausgewechselt bzw. umgerüstet werden, ohne die Wirkungsweise der Kabelabschottungen zu beeinträchtigen.
- Einbaumöglichkeiten: Einzeleinbauten, Gruppeneinbauten
100% Schottbelegung
Die lichten Öffnungen von FST-Kabelboxen dürfen gem. der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z19.151042 zu 100% mit folgenden Leitungen belegt werden:
- Elektrische Leitungen aller Arten ohne Begrenzung der Außendurchmesser
- Lichtwellenleiter
- Kabelbündel bis ø 100 mm, parallel verlaufend, dicht gepackt, miteinander verschnürt, vernäht oder verschweißt
- Kunststoffleerrohre bis EN 63 mm
- Kunststoffsteuerleitungen bis ø 15 mm
- Nichtbr. Leitungen bis ø 15 mm
Nachträglicher Einbau
Sind Elektrokabel bereits vorhanden, lassen sich die FST-Kabelboxen einfach öffnen und nach Montage um die Kabel herum wieder leicht zusammenfügen. Der anschließender Einbau in den Baukörper erfolgt wie bereits dargestellt.
Brandschutz während der Bauphase
FST-Kabelboxen stellen Interims und dauerhafte Abschottungen in einem Abschottungssystem dar!
Aufgrund individueller Bausituationen ist häufig der vorbeugende bauliche Brandschutz während der Dauer der gesamten Baumaßnahmen zu gewährleisten – mit FST-Kabelboxen ist der baubegleitende Brandschutz sichergestellt.
Einseitige Abdichtung
Durch bauliche Gegebenheiten gibt es Einbausituationen*, bei denen es nicht möglich ist, Kabelabschottungen beidseitig von Bauteildurchtritten rauchdicht zu verschließen – hier bieten wir die passende Lösung an!
*z.B. bei einseitig unzugänglichen Elektrosteigeschächten unmittelbar vor Kabeldurchtrittsöffnungen vorhandenen haustechnischen Installationen: Lüftungsleitungen, Rohrleitungen etc., durch Baufortschritt auf einer Wandseite bereits geschlossenen fest eingebauten abgehängten Decken etc.